Rechtsschutz

Eine kurze Übersicht "Wer braucht was?"  (Achtung: die Prämien am Markt sind extrem unterschiedlich)

Nebenberufliche, Selbständige Reitlehrer:

  • Hauptberuf (Nicht Reitlehrer)  wird im Ausmaß von mind. 30 Wochenstunden Ausgeübt
  • Die Einkünfte der Tätigkeit Reitlehrer übersteigen den Jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,- nicht

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Nebenberufliche, Selbständige Reitlehrer:

  • Hauptberuf (Nicht Reitlehrer) wird im Ausmaß von weniger als 30 Wochenstunden ausgeübt

    und/oder
  • Die Einkünfte aus der Tätigkeit Reitlehrer übersteigen den jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,- 

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Hauptberufliche, Selbständige Reitlehrer:

  • Die Tätigkeit Reitlehrer wird hauptberuflich ausgeübt
  • Die Einkünfte daraus übersteigen den jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,- 

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Angestellte Reitlehrer:

  • Tätigkeit als Reitlehrer wird nicht selbstständig ausgeübt(Angestellt als Reitlehrer)
  • Die Tätigkeit Reitlehrer wird hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt

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