Rechtsschutz
Eine kurze Übersicht "Wer braucht was?" (Achtung: die Prämien am Markt sind extrem unterschiedlich)
Nebenberufliche, Selbständige Reitlehrer: | - Hauptberuf (Nicht Reitlehrer) wird im Ausmaß von mind. 30 Wochenstunden Ausgeübt
- Die Einkünfte der Tätigkeit Reitlehrer übersteigen den Jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,- nicht
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Nebenberufliche, Selbständige Reitlehrer: | - Hauptberuf (Nicht Reitlehrer) wird im Ausmaß von weniger als 30 Wochenstunden ausgeübt
und/oder - Die Einkünfte aus der Tätigkeit Reitlehrer übersteigen den jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,-
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Hauptberufliche, Selbständige Reitlehrer: | - Die Tätigkeit Reitlehrer wird hauptberuflich ausgeübt
- Die Einkünfte daraus übersteigen den jährlichen Nettoumsatz von € 30.000,-
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Angestellte Reitlehrer: | - Tätigkeit als Reitlehrer wird nicht selbstständig ausgeübt(Angestellt als Reitlehrer)
- Die Tätigkeit Reitlehrer wird hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt
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